OLG Frankfurt: Übernahme der Komplementärstellung in einer KG durch eine Ltd.
Mit Beschluss vom 24.4.2008 - 20 W 425/07 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Die Übernahme der Komplementärstellung in einer nach deutschem Recht gegründeten KG durch eine nach englischem Recht wirksam gegründete und registrierte Limited begründet keine nach § 14 HGB mit Zwangsgeld durchsetzbare rechtliche Verpflichtung zur Anmeldung und Eintragung dieser Limited nach §§ 13 d und e GmbHG zu dem deutschen Handelsregister des Sitzes der Limited & Co. KG.