BGH: Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren bei Tod des Schuldners
Mit Beschluss vom 21.2.2008 - IX ZB 62/05 - hat der BGH entschieden: Wird ein Verbraucher- oder Kleininsolvenzverfahren nach dem Tod des Schuldners ohne Unterbrechung als allgemeines Nachlassinsolvenzverfahren fortgesetzt. Wird der Treuhänder von dem Insolvenzgericht nach dem Tod des Schuldners nicht zum Nachlassinsolvenzverwalter ernannt, kann er lediglich die Vergütung eines Treuhänders beanspruchen. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung des Treuhänders kommt in Betracht, wenn er nach dem Tod des Schuldners Tätigkeiten entfaltet, die typischerweise in den Aufgabenbereich eines Nachlassinsolvenzverwalters fallen.