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Wirtschaftsrecht
12.12.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Überarbeitetes Insolvenzrecht soll mehr Unternehmen bewahren

Für gesunde Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrise in Schieflage geraten sind, will die Kommission die Restrukturierung fördern und ein günstigeres Unternehmensumfeld schaffen.

Für diese "zweite Chance" für angeschlagene, grenzüberschreitend tätige Unternehmen hat die Kommission am 12.12.2012 einen Vorschlag präsentiert, der die aus dem Jahre 2000 stammenden Insolvenzvorschriften an moderne Verhältnisse anpasst, ohne dass die Gläubiger auf ihr Geld verzichten müssen. 

"Unser aktuelles Insolvenzrecht muss überarbeitet werden, damit rentable Unternehmen in finanziellen Nöten, anstatt unterzugehen, das rettende Ufer erreichen können. 1,7 Millionen Arbeitsplätze gehen jedes Jahr durch Insolvenzen verloren - wir wollen redlichen Unternehmern und den Menschen, die sie beschäftigen, eine zweite Chance geben", sagte Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Insolvenzen gehören zum Leben in einer modernen, dynamischen Wirtschaft dazu. Rund die Hälfte aller Unternehmen muss vor Ablauf von fünf Jahren aufgeben, und im Schnitt gehen in der EU jährlich etwa 200 000 Unternehmen in Konkurs. Das bedeutet, dass täglich rund 600 Firmen in der EU bankrottgehen. Ein Viertel dieser Konkurse haben eine länderübergreifende Dimension. Doch gescheiterte Unternehmer lernen durchaus aus ihren Fehlern und haben im Allgemeinen im zweiten Anlauf mehr Erfolg. Bis zu 18 % aller erfolgreichen Unternehmer sind mit ihrem ersten Unternehmen gescheitert.

Vizepräsident Antonio Tajani, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, fügte hinzu: „Untersuchungen zeigen, dass Unternehmer im zweiten Anlauf meistens erfolgreicher sind und länger überleben als der Durchschnitt der Neugründungen; sie wachsen schneller und beschäftigen daher auch mehr Mitarbeiter."

Der Änderungsvorschlag wir jetzt an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union zur Erörterung und Annahme weitergeleitet

(PM EU-Kommission vom 12.12.2012)

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