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Wirtschaftsrecht
15.08.2018
Wirtschaftsrecht
BRAK: beA-Fahrplan hat Bestand

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben durch Beschlussfassung in Textform den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.6.2018 (vgl. Presseerklärung Nr. 19 vom 27.6.2018) dahin abgeändert, dass eine von Secunet benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Alle anderen Regelungen des Beschlusses bleiben unverändert. Dieser Vorgehensweise haben 21 Rechtsanwaltskammern zugestimmt und 7 Rechtsanwaltskammern nicht zugestimmt. Keine Rechtsanwaltskammer hat sich enthalten. Dem Verfahren selbst (Beschlussfassung in Textform) haben 4 der 28 Rechtsanwaltskammern widersprochen. Die vorsorglich für den 13.8.2018 anberaumte außerordentliche Präsidentenkonferenz findet nicht statt. Der in der Präsidentenkonferenz vom 27.6.2018 beschlossene Fahrplan wird weiter umgesetzt. Dies bedeutet, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) am 3.9.2018 erneut an den Start geht. Für alle Anwältinnen und Anwälte gilt ab dann die passive Nutzungspflicht. Eine Testphase – wie vom DAV gefordert – wird es nicht geben. Ein Vorbehalt bleibt allerdings: Für 12 Schwachstellen muss Secunet noch die Freigabe erklären. Der DAV fordert, dass diese Prüfergebnisse auch veröffentlicht werden.

(BRAK Presseerklärung Nr. 22 vom 8.8.2018/Nachricht AnwBl. vom 9.8.2018))

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