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Wirtschaftsrecht
10.01.2018
Wirtschaftsrecht
BRAK: beA – Sondersitzung der Präsidentenkonferenz in Berlin

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben am 9.1.2018 in ihrer sechsstündigen Sitzung die kritische Lage rund um das beA diskutiert. Die Teilnehmer werden ihre Diskussion auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.1.2018 fortsetzen und weitere Beschlüsse fassen, die gewährleisten sollen, dass die BRAK das beA-System nicht erneut wegen Sicherheitsrisiken vom Netz nehmen muss. Grundlage der heutigen Diskussion waren ein aktueller Sachstandsbericht des Präsidiums sowie ein Vorschlag zum weiteren Verfahren bis zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems.

Alle Teilnehmer der Präsidentenkonferenz waren sich angesichts der passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland einig, dass die beA-Plattform möglichst zeitnah wieder starten soll. Dennoch gehe Sicherheit vor Geschwindigkeit. Deshalb wird sich die BRAK nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das BSI empfohlenen Experten beauftragen, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen. Das Gutachten der BRAK wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Ferner plant die BRAK nach der heutigen Diskussion, verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur äußerten, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einzubinden. Dazu soll ein sogenannter beAthon stattfinden. Beim beAthon sollen auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.

„Erst wenn alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen eindeutig geklärt sind, werden wir das beA wieder vollständig in Betrieb nehmen“, stellt der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, fest. „Alle Kammerpräsidentinnen und Kammerpräsidenten haben diese Zusage der BRAK heute unterstützt.“ Der Präsident der BRAK fährt fort: „Die Diskussion heute war kritisch, aber stets konstruktiv. Sie war auch getragen von dem Wissen darum, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs standardisierte EGVP-Lösungen nicht ausreichen und die Entwicklung des beA erforderlich war. So ist es durch das beA-eigene Hardware Security Module zum Beispiel möglich, verschiedene Zugangsberechtigungen zum Postfach zu gewähren und damit den Anforderungen in Kanzleien zu entsprechen. Wichtig ist mir: Die Datensicherheit im beA-System war und ist jederzeit gegeben. Kein Dokument, das über das beA versendet wurde, war öffentlich, die Kommunikation ist stets vertraulich und verschlüsselt.“

Die BRAK teilte in der Hauptversammlung darüber hinaus mit, dass sie bereits am 10.1.2018 bis 16 Uhr jene Services teilweise wieder aktivieren wird, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) wird also ab 10.1.2018 wieder zur Verfügung stehen, ebenso der europaweite Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) sind dann wieder möglich.

Im Rahmen der Diskussion klärte die BRAK auch einige Missverständnisse, die die Funktionalität des beA betreffen. So sieht das beA-System keinerlei Beschränkungen vor, wie viele Nachrichten der Nutzer pro Zeiteinheit verschicken darf. Ebenso kann der Nutzer bei jedem Login alle in seinem Postfach befindlichen Nachrichten abrufen. Selbstverständlich müssen aber die Vorgaben der Justiz eingehalten werden. Deshalb darf eine Nachricht nicht größer als 60 MB sein und nicht mehr als 100 Anhänge haben.

(Presserklärung BRAK vom 9.1.2018)

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