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Wirtschaftsrecht
22.06.2018
Wirtschaftsrecht
BRAK : beA – Hauptversammlung entscheidet am 27.6.2018 über Wiederinbetriebnahme

Die Firma secunet Security Networks AG hat das Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der BRAK vorgelegt. Das Abschlussgutachten hat das beA als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bestätigt. Das Verschlüsselungskonzept bietet technisch gesehen einen hinreichenden Schutz für die Vertraulichkeit der vom beA übermittelten Nachrichten. In dem Gutachten dargestellte Schwachstellen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme entsprechend der gutachterlichen Empfehlung beseitigt werden.

Das Präsidium der BRAK hat nach ausführlicher Erörterung des rund 90 Seiten umfassenden Gutachtens beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz für den 27.6.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein. Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 3.9.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Am 15.6.2018 hatten mehrere Kläger eine Klage für ein sicheres beA beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert hat (s. dazu Meldung BB 2018, 1474.

(Presserklärung BRAK Nr. 18 vom 20.6.2018)

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