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Wirtschaftsrecht
24.02.2012
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Zweck der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern

Mit Beschluss vom 5.1.2012 - 2 W 95/11 - hat das KG Berlin entschieden: Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern nach § 142 Abs. 2 AktG zielt darauf ab, die tatsächlichen Grundlagen für mögliche rechtliche Konsequenzen - insbesondere: Ersatzansprüche der Gesellschaft - aufzuklären. Das Verfahren dient hingegen nicht dazu, eine zwischen den Beteiligten umstrittene Rechtsfrage zu klären. Stehen die vom Antragsteller behaupteten Tatsachen unstreitig fest, so fehlt für einen Antrag nach § 142 Abs. 2 AktG das Rechtsschutzbedürfnis.

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