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Wirtschaftsrecht
07.05.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig - Orange-Book-Standard

Der Kartellsenat hat mit Urteil vom 6.5.2009 _ KZR 39/06 - entschieden: Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich gegenüber der Klage des Patentinhabers aus dem Patent mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen. Dies bedeutet, dass der Nutzer des Patents geltend machen kann, der Patentinhaber missbrauche mit seiner Weigerung, die Benutzung des Patents zu gestatten, eine marktbeherrschende Stellung. Der Nutzer muss dazu darlegen, dass er sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht hat und der Patentinhaber durch die Lizenzverweigerung gegen das kartellrechtliche Verbot verstößt, andere Unternehmen zu diskriminieren oder ohne sachlichen Grund zu behindern. Er darf das Patent allerdings nur dann im Vorgriff auf den rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag benutzen, wenn er auch die sich aus dem angestrebten Vertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllt, insbesondere die angemessene Lizenzgebühr an den Patentinhaber zahlt oder die Zahlung zumindest sicherstellt. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.
(Quelle: PM BGH vom 6.5.2009)
Hinweis der Rdaktion: Dazu demnächst der Kommentar von Herrlinger

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