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Wirtschaftsrecht
18.03.2015
Wirtschaftsrecht
OLG München : Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats zum Vertragsabschluss mit einem Vorstandsmitglied muss sich auf alle wesentlichen Punkte des Rechtsgeschäfts beziehen

Das OLG München hat mit Urteil vom 5.3.2015 – 23 U 2384/14 - entschieden: Der Beschluss, mit dem der Aufsichtsrat dem Abschluss eines Vertrages mit einem Vorstandsmitglied zustimmt, muss sich auf die wesentlichen Punkte des mit dem Vorstand abzuschließenden Rechtsgeschäfts beziehen. Sofern der Aufsichtsrat das Aushandeln des Vertrages einem seiner Mitglieder überlassen hat, hat der Aufsichtsrat über das Verhandlungsergebnis Beschluss zu fassen.

 

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