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Wirtschaftsrecht
09.09.2020
Wirtschaftsrecht
BReg: Zustimmung zum Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (10. GWB-Novelle)

Die Bundesregierung hat am 9.9.2020 dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes zugestimmt.

Bundesminister Peter Altmaier: „Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle, Märkte und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse immer schneller. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie die Bedeutung von digitalen Geschäftsmodellen gewachsen ist und weiter wächst. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz reagieren wir darauf. Große marktbeherrschende Digitalunternehmen werden einer verschärften Missbrauchsaufsicht unterworfen. Wir schaffen die Möglichkeit, dass das Kartellamt mit einstweiligen Maßnahmen schneller reagieren kann – denn wenn ein Markt erst einmal verteilt ist, nützt es einem herausgedrängten Unternehmen nach Jahren nichts mehr, wenn ein Verstoß eines jetzt dominierenden Wettbewerbers festgestellt wird. Mittelständische Unternehmen werden zudem bei der Fusionskontrolle entlastet und sie erhalten mehr Rechtssicherheit, damit sie die Chancen der Digitalisierung nutzen können."

Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden insbesondere Vorschläge einer vom BMWi beauftragten Studie zur „Reform der Missbrauchsaufsicht“ sowie die Arbeit der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ aufgegriffen. Die im GWB-Digitalisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen setzen zudem Vorgaben des Koalitionsvertrags um.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

(PM BMWi vom 9.9.2020)

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