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Wirtschaftsrecht
11.12.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Zusätzliche Übernahme einer stillen Beteiligung von einem Gesellschafter – Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts

Mit Beschluss vom 23.11.2017 – IX ZR 218/16 – hat der BGH entschieden: Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar.

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