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Wirtschaftsrecht
10.01.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Zusätzliche Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts

Der BGH hat mit Urteil vom 22.11.2013 – V ZR 161/12 - entschieden: Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.

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