OLG München: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht
Mit Beschluss vom 8.9.2009 - 31 Wx 082/09 - hat das OLG München entschieden: Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste zurückweisen, die hinsichtlich der
Gesellschafter und der Geschäftsanteile keine Veränderungen ausweist, aber einen
Hinweis auf eine aufschiebend bedingte Abtretung enthält.