BGH: Zurückweisung durch das Berufungsgericht
Mit Urteil vom 14.5.2013 - II ZR 76/12 - hat der BGH entschieden: Eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil den Parteien aufgrund eines Verfahrensmangels des erstinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit zu weiterem Vortrag zu geben ist und danach möglicherweise eine Beweisaufnahme erforderlich wird.