BGH: Zurücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensphase
Der BGH hat mit Beschluss vom 20.3.2014 - IX ZB 17/13 - wie folgt entschieden: Nimmt der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode den Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, nachdem er neue Schulden (hier: in Höhe von etwa 1.000.000 €) begründet hat, ist ein am folgenden Tag zur Durchführung eines neuen Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung unzulässig.