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Wirtschaftsrecht
19.12.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Zurechnungszusammenhang zwischen Beratungspflichtverletzung und späterer Anlageentscheidungen des Kunden – Kapitalanlageberatung, Zurechnung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.11.2019 – III ZR 244/18 – entschieden: Der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht ist nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage auf der Grundlage der Empfehlung begrenzt. Es steht den Vertragsparteien frei, auch größere oder unbestimmte Risiken einzugehen. Insofern kann der Schutzzweck haftungserweiternd wirken. Deshalb können auch spätere Anlageentscheidungen, die der Anleger auf der Grundlage der pflichtwidrig erteilten Empfehlung, jedoch ohne erneute Beratung/Vermittlung trifft, dem Berater oder Vermittler zuzurechnen sein.

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