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Wirtschaftsrecht
05.10.2011
Wirtschaftsrecht
EuGH: Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

2005 wurden der Elf Aquitaine SA und deren damaliger Tochtergesellschaft Arkema SA gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 45 Mio. Euro wegen eines Kartells von der Kommission auferlegt. Der EuGH hat mit Urteilen – C-520/09 P und C-521/09 P – u. a. festgestellt, dass die Kommission, sofern alle oder fast alle Anteile einer Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft gehalten würden, vermuten dürfe, dass diese auf die Geschäftspolitik ihrer Tochtergesellschaft entscheidenden Einfluss ausübe. Um diese Vermutung zu widerlegen, obliege es der Muttergesellschaft, ausreichende Beweise dafür zu erbringen, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftrete. Die Kommission sei zu Recht davon ausgegangen, dass Elf Aquitaine die gesamtschuldnerische Haftung für die von Arkema begangenen Zuwiderhandlungen zuzurechnen sei, da sie keine ausreichenden Beweise beigebracht habe.

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