BGH: Zur widerleglichen Vermutung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Mit Urteil vom 1.7.2010 - IX ZR 58/09 - hat der BGH entschieden: Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.