BGH: Zur wettbewerbsrechtlichen Verantwortung des Händlers als Täter bei irreführenden Preisangaben in Suchmaschine
Der BGH hat mit Urteil vom 18.3.2010 - I ZR 16/08 - entschieden: Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.