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Wirtschaftsrecht
03.06.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern

Der BGH hat mit Urteil vom 12.4.2011 – XI ZR 101/09 – entschieden: Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten. Ein ausländischer Broker beteiligt sich vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.

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