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Wirtschaftsrecht
05.01.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur unbilligen Behinderung von Franchisenehmern

Der BGH hat mit Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 17/08 - entschieden, dass eine Verpflichtung von Franchisenehmern, die sortimentstypische Ware allein vom Franchisegeber zu beziehen, im Regelfall keine unbillige Behinderung i. S. des § 20 GWB ist. Franchisenehmer werden auch nicht dadurch unbillig behindert, dass der Franchisegeber, der ihnen gegenüber als Großhändler auftritt, nach dem Inhalt der Franchiseverträge nicht verpflichtet ist, Rabatte, Boni, Rückvergütungen und ähnliche Einkaufsvorteile, die ihm von seinen Lieferanten gewährt werden, in vollem Umfang an die Franchisenehmer weiterzugeben.

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