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Wirtschaftsrecht
14.08.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur unaufgeforderten Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung

Der BGH hat mit Urteil vom 28.2.2013 - I ZR 237/11 - entschieden: Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.

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