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Wirtschaftsrecht
19.02.2016
Wirtschaftsrecht
EuGH : Zur Überprüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel im Rahmen des Verfahrens zur Vollstreckung des Mahnbescheids von Amts wegen

Der EuGH hat mit Urteil vom 18.2.2016 – Rs. C‑49/14 - entschieden: Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltenen Klausel nicht von Amts wegen prüfen darf, wenn die mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasste Stelle nicht befugt ist, eine solche Prüfung vorzunehmen.

 

 

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