OLG München: Zur sog. „nicht verhältniswahrenden Spaltung“
Das OLG München hat mit Beschluss vom 10.7.2013 – 31 Wx 131/13 entschieden: Die sog. „nicht verhältniswahrende Spaltung“ schließt auch die Möglichkeit mit ein, dass ein Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft überhaupt nicht an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt wird (sog. „Spaltung zu Null“).