LG Stuttgart : Zur sekundären Darlegungslast des (mutmaßlich) Kartellgeschädigten beim passing-on-Einwand
Mit Urteil vom 14.12.2018 – 30 O 26/17 – hat das LG Stuttgart entschieden: 1. Kommt die (mutmaßlich) kartellgeschädigte Klägerin ihrer sekundären Darlegungslast im Hinblick auf die Schadensweiterwälzung nicht nach, so gilt die behauptete Schadensweiterwälzung als zugestanden, § 138 Abs. 3 ZPO.
2. Eine sekundäre Darlegungslast des Kartellgeschädigten zum Einwand der Schadensweiterwälzung kann in Betracht kommen, wenn die beklagten Kartellteilnehmer keine andere Möglichkeit der Informationsbeschaffung haben.