BGH: Zur pflichtgemäßen Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst
Der BGH hat mit Beschluss vom 22.6.2009 - II ZR 143/08 - entschieden: Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Es ist danach Sache des Geschäftsführers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatte.