BGH: Zur konkludenten Genehmigung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren durch Kontoinhaber
Mit Urteil vom 26.7.2011 - XI ZR 197/10 - hat der BGH entschieden: Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent genehmigt worden ist, beantwortet sich nach dem objektiven Erklärungswert seines Verhaltens, für den die spätere Befolgung eines Widerspruchs des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Kontoinhabers durch die Bank nicht maßgeblich ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 1.3.2011 - XI ZR 320/09, WM 2011, 743 Rn. 14).