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Wirtschaftsrecht
12.01.2010
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Zur kartellrechtswidrigen horizontalen Preisabsprache zwischen Bietern

Mit Urteil vom 30.11.2009 - 2 Kart 1/09 - hat das KG Berlin entschieden:

Eine nach § 1 GWB kartellrechtswidrige horizontale Preisabsprache zwischen Bietern liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber mit der Einholung der Angebote (ausnahmsweise) andere Ziele als die Durchführung eines Preiswettbewerbs unter den Bietern verfolgte.

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