BGH: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklage gegen einen in London ansässigen Broker (Entscheidungsreport)
BGH, Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 28/09
Zum Entscheidungsreport
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Leitsatz
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Frank Süß und Melanie Sandidge, RAe bei Graf von Westphalen, Frankfurt