EuGH: Zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte bei Insolvenzanfechtungsklagen - Deko Marty Belgium NV
Mit Urteil vom 12.2.2009 - Rs. C-339/07 - hat der EuGH entschieden: Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, zuständig sind.