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Wirtschaftsrecht
07.06.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur insolvenzrechtlichen Wirksamkeit einer nach Herbeiführung der Aufrechnungslage erklärten Aufrechnung

Kündigt der Unternehmer den Vertragshändlervertrag, weil der Vertragshändler die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, ist die nach der Eröffnung erklärte Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen den Ausgleichsanspruch bei Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen insolvenzrechtlich unwirksam.

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