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Wirtschaftsrecht
09.01.2017
Wirtschaftsrecht
BGH : Zur grob fahrlässigen Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch

Der BGH hat mit Beschluss vom 15.12.2016 – IX ZR 224/15 – entschieden: Die Unkenntnis eines Insolvenzverwalters in einem umfangreichen Verfahren von einem Anfechtungsanspruch ist nicht allein deswegen grob fahrlässig, weil der Verwalter Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte.

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