BGH : Zur grob fahrlässigen Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von einem Anfechtungsanspruch
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.12.2016 – IX ZR 224/15 – entschieden: Die Unkenntnis eines Insolvenzverwalters in einem umfangreichen Verfahren von einem Anfechtungsanspruch ist nicht allein deswegen grob fahrlässig, weil der Verwalter Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte.