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Wirtschaftsrecht
05.02.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur fristlosen Kündigung eines Tankstellenpachtvertrags

Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 159/07 - entschieden: Ein Mineralölunternehmen kann das Vertragsverhältnis mit einem Tankstellenhalter, der als Handelsvertreter Kraftstoff entgegen einer ihm kurz zuvor erteilten Weisung auf Kredit verkauft hat, nicht ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen, wenn es die Kreditgewährung über Jahre geduldet und gefördert hatte und der Tankstellenhalter die Kreditgewährung aufgrund der Weisung bereits erheblich vermindert hat.

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