BGH: Zur fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrags
Der BGH hat mit Beschluss vom 10.12.2007 - II ZR 289/06 -entschieden: Holt der Geschäftsführer einer GmbH satzungswidrig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Veräußerung von Beteiligungen nicht ein, kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seines Anstellungsvertrags fehlen, wenn besondere Umstände den Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung in einem milderen Licht erscheinen lassen.
Volltext des Beschlusses: //BB-Online BBL2008-733-2 unter www.betriebs-berater.de