BGH: Zur eigenkapitalersatzrechtlichen Bindung von Forderungen
Mit Urteil vom 11.1.2011 - II ZR 157/09 - hat der BGH entschieden: Wird eine Schuld der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter übernommen, die eigenkapitalersatzrechtlich gebunden ist, ist auch eine zum Ausgleich der Schuldübernahme durch Anerkenntnis begründete Forderung des Schuldübernehmers gegen die Gesellschaft eigenkapitalersatzrechtlich gebunden.