BGH : Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen
Der BGH hat mit Urteil vom 4.5.2016 - XII ZR 62/15 – entschieden: Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431).