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Wirtschaftsrecht
27.03.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Zuständigkeit des BGH zur Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt

Der BGH hat mit Beschluss vom 11.3.2014 – X ARZ 664/13 - entschieden: Der Bundesgerichtshof ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Kartellsenat und einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen.

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