BGH: Zur Zulässigkeit von Werbeschreiben mit Kreditkarten - Kreditkartenübersendung
Der BGH hat mit Urteil vom 3.3.2011 - I ZR 167/09 - entschieden: Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung i. S. v. § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.