BGH: Zur Zulässigkeit sog. Vorstandsdoppelmandate im Rahmen einer AG & Co. KG
Mit Urteil vom 9.3.2009 - II ZR 170/07 - hat der II. Zivilsenat des BGH ausgesprochen, dass der klagende Constanze Verlag als Minderheitskommanditistin der Gruner+Jahr KG kein aus einem Wettbewerbsverbot gemäß § 112 Abs. 1 HGB ableitbares Mitwirkungsrecht an der Entscheidung der zuständigen Organe der beiden beklagten Aktiengesellschaften über sog. Vorstandsdoppelmandate in der Weise hat, dass die Bestellung eines Vorstandsmitglieds der Gruner + Jahr AG & Co. KG (Komplementärin) zum (gleichzeitigen) Mitglied des Vorstands der Bertelsmann AG (Mehrheitskommanditistin) ihrer vorherigen Zustimmung („Vetorecht") bedürfte.
(Quelle: PM BGH vom 9.3.2009)