BGH: Zur Zulässigkeit einer Schadensersatzklage bei Rechtskraft des im Vorprozess ergangenen Urteils
Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.