OLG Frankfurt: Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers
Mit Urteil vom 12.5.2015 – 11 W 28/13 (Kart) - hat das OLG Frankfurt entschieden:
Eine im Versicherungsvertrag vorgesehene Prozessführungsbefugnis schließt ein rechtliches Interesse des D&O-Versicherers, nach einer entsprechenden Streitverkündung dem Rechtsstreit auf Seiten der (vermeintlich) versicherten Person beizutreten, jedenfalls dann nicht aus, wenn der Versicherer geltend macht, dass insoweit kein Versicherungsverhältnis bestehe.