R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
16.03.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln in Mobilfunkverträgen

Der BGH hat mit Urteil vom 17.2.2011 - III ZR 35/10 - entschieden: Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln

"Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch .... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat."

sowie

"Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zah-len, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. ange-fallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt."

sind wirksam.

Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel

"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren."

ist unwirksam.

stats