BGH: Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
Der BGH hat mit Urteil vom 6.4.2011 - VIII ZR 66/09 - entschieden: Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 S. 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 S. 2 a. F.) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.