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Wirtschaftsrecht
09.01.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit von Laufzeitregelungen in AGB einer Mastküken-Brüterei

Mit Urteil vom 8.12.2011 - VII ZR 111/11 - hat der BGH entschieden: Formularmäßige Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei, durch die sich der Vertragspartner für eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren und kündigungsabhängiger Verlängerung um jeweils ein Jahr verpflichtet, nach Erstellung eines entsprechenden Stalles den Bezug und den Verkauf der nach dem Vertrag zur Mast vorgesehenen Tiere sowie den Erwerb des für die Aufzucht benötigten Futters ausschließlich über solche Unternehmen abzuwickeln, die zum gleichen Nahrungsmittelkonzern wie die Brüterei gehören, sind nicht unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

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