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Wirtschaftsrecht
06.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit von Klauseln zur Übertragbarkeit der Stellung als Vermieter von Gewerberäumen

Mit Urteil vom 9.6.2010 – XII ZR 171/08 – hat der BGH entschieden: Formularmäßige Klauseln, die dem Verwender das Recht einräumen, seine vertragliche Stellung als Vermieter von Gewerberäumen jederzeit auf eine andere Person zu übertragen, stellen nicht generell eine unangemessene Benachteiligung dar. Vielmehr ist, wenn der Mieter Unternehmer ist, eine am Maßstab des § 307 BGB ausgerichtete Prüfung der Umstände des Einzelfalls vonnöten. Dabei ist auf der Vermieterseite ein grundsätzliches Interesse eines gewerblichen, als Gesellschaft organisierten Vermieters anzuerkennen, einen wirtschaftlich für sinnvoll erachteten künftigen Wandel der Rechtsform oder Rechtsinhaberschaft durch die Möglichkeit einer Bestandsübernahme zu erleichtern. Dem wird ein Interesse des Mieters entgegenzuhalten sein, sich über Zuverlässigkeit und Solvenz des Vermieters zu vergewissern. Dieses Mieterinteresse wird um so eher Beachtung fordern, je stärker das Vertragsverhältnis von einembesonderen Interesse des Mieters an der Person eines bestimmten Vermieters (mit-)geprägt wird. (Fortführung der Urteile vom 29.2.1984 – VIII ZR 350/82, BB 1984, 1508, vom 11.7.1984 – VIII ZR 35/83, BB 1984, 1511, und vom 21.3.1990 – VIII ZR 196/89, NJW-RR 1990, 1076).

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