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Wirtschaftsrecht
02.06.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit einer Laufzeitverlängerungsklausel

Der BGH hat mit Urteil vom 15.4.2010 – Xa ZR 89/09 – entschieden: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der sich die Laufzeit eines anlässlich eines Sportereignisses (hier: Fußball-Europameisterschaft) angebotenen Vertrags über eine Rabattberechtigung (hier: „Fan BahnCard 25“-Abonnement) über die ursprüngliche Laufzeit von drei Monaten hinaus um (jeweils) ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht innerhalb bestimmter Frist vor Laufzeitende gekündigt wird, ist weder nach § 309 Nr. 9 noch nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam und benachteiligt den Verbraucher auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

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