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Wirtschaftsrecht
04.06.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen

Mit Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - hat der BGH entschieden: Die Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen erlangt infolge Konvaleszenz ihre Wirksamkeit zurück, wenn diese aus einer durch den Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit des Schuldners herrühren.

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