BGH: Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen
Mit Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - hat der BGH entschieden: Die Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen erlangt infolge Konvaleszenz ihre Wirksamkeit zurück, wenn diese aus einer durch den Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit des Schuldners herrühren.