BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit des gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbands verstoßenden Verhaltens
Mit Urteil vom 9.9.2010 - I ZR 157/08 - hat der BGH entschieden: Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.