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Wirtschaftsrecht
15.06.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch einen GmbH-Geschäftsführer mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eines Nicht EU-Staates

Mit Beschluss vom 16.4.2009 - I-3 Wx 85/09 -  hat das OLG Düsseldorf entschieden: Nach Neufassung des § 4a GmbHG, der es erlaubt, dass eine deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz an jeden beliebigen Ort im Ausland verlegt, mithin ihre Geschäfte auch vollständig im oder aus dem Ausland tätigt, ist - auch mit Blick auf die denkbare Möglichkeit einer Anordnung des persönlichen Erscheinens des Geschäftsführers der GmbH durch ein inländisches Gericht oder eine inländische Behörde - nicht anzunehmen, dass ein Geschäftsführer mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eines Nicht-EU-Staates seine gesetzlichen Aufgaben bei fehlender Einreisemöglichkeit typischerweise nicht erfüllen könnte.

                                                                                                         

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