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Wirtschaftsrecht
08.08.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

Der BGH hat mit Beschluss vom 7.6.2018 – I ZB 70/17 – wie folgt entschieden:

a) § 1059 Abs. 4 ZPO gilt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung entsprechend, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen ist, weil einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt.

b) Das Antragserfordernis des § 1059 Abs. 4 ZPO gilt auch bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext unter BBL2018-1858-2

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